In einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg wurde entschieden, dass unter bestimmten Umständen, keine Selbstbeteiligung bezahlt werden muss, wenn ein Mietwagenfahrer ohne Winterreifen einen Unfall verursacht. Laut Gericht , gibt es zwar keine ausdrßckliche Winterreifenpflicht in Deutschland, aber die Autovermietung hätte dem Fahrer einen Wagen mit Winterreifen zur Verfßgung stellen mßssen.
Erstmalig wurde somit auch die Autovermietung in die Pflicht genommen, zuvor lag die Verantwortung ausschlieĂlich beim Fahrer. Dennoch handelt es sich hier um eine Einzelentscheidung und ein Mieter eines Kfz´s sollte sich keinesfalls darauf verlassen.
Kunden sollten in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen am Mietwagen bestehen, denn so lässt sich das Unfallrisiko wegen falscher Bereifung senken!
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