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15. Februar 2009

Da das Fahren mit Winterreifen in der StVO nicht ausdrĂźcklich zur Pflicht gemacht wird, tut sich mancher mit der Entscheidung schwer, ob er seine Reifen umrĂźsten soll oder nicht.
Tatsache aber ist, dass die Formulierungen in der Straßenverkehrsordnungdennoch wenig Spielraum bei der Entscheidung lassen. So  ist findet sich darin folgender Wortlaut:  ”Die AusrĂźstung (ist) an die Wetterverhältnisse anzupassen”. Weiterhin wird eine “geeignete Bereifung” gefordert.
Wer nun aber meint, dass gute Sommerreifen ebendiesen Zweck erfüllen, irrt sich. Im Falle fehlender Winterreifen, bei Matsch und Schnee sind 20 Euro Bußgeld fällig. Eine Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch fehlende Winterreifen kostet dann schnell 40 Euro und einen Punkt. Im Falle eines (auch unverschuldeten) Unfalles sollte man dann mindestens mit der Zuweisung einer Teilschuld der Versicherung rechnen. 

Alles in Allem profitiert man nicht wirklich, wenn man ausgerechnet bei den Winterreifen spart.





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