Die Winterreifenpflicht ist da. Wenn auf den Straßen "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" herrschen, müssen Winterreifen bzw. Winterräder auf dem fahrenden Auto aufgezogen sein. Das ist gesetzlich festgelegt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 EUR. Das ist die eine Sache. Auf der anderen - meist schwerwiegenderen Seite - steht, dass der falschbereifte Fahrer bei einem Unfall den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung riskiert. Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt "grob fahrlässig" - argumentieren sowohl Versicherer als auch Gerichte. Dabei spielt es keine große Rolle, ob man selbst am Unfall Schuld ist.
Die (finanzielle) Folge eines Unfalls mit Sommerreifen im Winter sieht immer so aus: Die Versicherung kann - wenn "grobe Fahrlässigkeit" vorliegt - die Zahlungen zum Teil drastisch kürzen. Ein Umstand, der eigentlich jeden Autofahrer zum rechtzeitigen Reifenwechsel bewegen sollte... auch wenn die ein oder andere Versicherung gelegentlich Gnade vor Recht ergehen lässt.