Es wurde viel und lange über sie gesprochen und geschrieben, jetzt ist sie da: Die (konkrete) Winterreifenpflicht. Damit wird erstmals in der StVO vom deutschen Gesetzgeber eine Winterbereifung verbindlich vorgeschrieben, wenn konkret "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" das Straßenbild beherrschen. Die neue Regelung tritt in den kommenden Tagen in Kraft.
Die Winterreifenpflicht definiert in diesem Zusammenhang auch, was ein Winterreifen ist. Als umgangssprachlicher Winterreifen gelten danach alle M+S-Reifen ("Matsch- und Schnee-Reifen") bzw. Reifen mit einem "Schneeflocken"-Piktogramm. Darunter fallen auch entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen. Wer bei winterlichen Straßenbedingungen nicht mit diesen Reifen unterwegs ist, der muss künftig mit verdoppelten Bußgeldern rechnen. Für das Fahren mit Sommerreifen werden dann 40 EUR fällig. Für die Behinderung des Straßenverkehrs aufgrund falscher Bereifung müssen 80 EUR berappt werden. Ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei kommt hinzu.
Was die Winterreifenpflicht nicht festlegt, ist ein allgemeiner Geltungszeitraum (z.B. Oktober bis Ostern).
Bei entsprechender Witterung ist es also erlaubt, auch im Dezember mit Sommerreifen zu fahren. Genauso
kann es sein, dass Ende April noch einmal Winterräder aufgezogen werden müssen.
Übrigens, nicht nur in Deutschland ist das Thema "Winterreifenpflicht" aktuell. Auch auf EU-Ebene
wird an einer verbindlichen Regelung und Kennzeichnung von Reifen gearbeitet. Gut möglich, dass
die "deutsche" Winterreifenpflicht in nicht allzu ferner Zukunft modifiziert wird.